§ 1 Preise 

1. Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung freibleibend und frei Haus Empfänger. Maßgeblich ist die zur Zeit der Lieferung gültige Preisliste. Die Umsatzsteuer ist in den angegebenen Preisen der jeweils gültigen Preisliste nicht enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt (auch die in den Preisen enthaltene Kaffeesteuer unterliegt nach dem UStG der Umsatzsteuer). 

2. Bei den von unseren Reisenden und Vertretern vermittelten Geschäften behalten wir uns die endgültige Zustimmung vor.  

§ 2 Mindestliefermenge 

1. Die Mindestliefermenge bei Frei-Haus-Belieferungen pro Lieferung und Anlieferstelle ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.  

2. Bei Aufträgen unter der Mindestliefermenge wird eine Frachtkostenpauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. 

§ 3 Lieferung, Versand 

Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Käufers. 

§ 4 Fehlmengen 

Beim Empfang der Sendung müssen die einzelnen Positionen unverzüglich nachgezählt und nachgewogen werden. Beanstandungen und Transportverluste sind vom Empfänger unter Beifügung der Frachtpapiere, auf denen der Frachtführer die Fehlmenge quittiert hat, sofort an uns zu melden. Gleichzeitig ist uns die gewünschte Regulierungsform – Nachlieferung, Gutschrift, Abzug bei Zahlung – mitzuteilen. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Sendung als  vollständig und unbeschädigt abgenommen. 

§ 5 Mängel 

Die gelieferte Ware ist nach der Ablieferung zu untersuchen. Mängel sind schriftlich binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei dieser Untersuchung nicht aufgedeckt werden konnte, ist dieser binnen 8 Tagen nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Sechs Monate nach der Lieferung ist jede Rüge ausgeschlossen. Für mangelhafte Ware leisten wir kostenlos Ersatz. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers über den Warenwert hinaus oder für Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt, nicht eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. 

§ 6 Zahlung  

1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug. 

2. Eine Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig.  

3. Wir sind nicht vorleistungspflichtig.  

4. Unsere Rechnung ist zugleich Auftragsbestätigung. 

§ 7 Verzug des Käufers  

1. Bei Überschreitung der eingeräumten Zahlungsziele sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 2 BGB i. V. mit § 288 Abs. 2 BGB pauschal ohne Nachweis zu berechnen.  

2. Zahlungsziel ist Rechnungsdatum zuzüglich der in der Zahlungsbedingung genannten Frist. 

3. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder tritt eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.  

4. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder überschreitet er das ihm von uns eingeräumte Kreditlimit, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, bis die ausstehenden Zahlungen geleistet worden sind. 

§ 8 Eigentumsvorbehalt  

1. Die von uns bezogenen Waren bleiben bis zur vollständigen Befriedigung aller, auch der zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer wird ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Kommt der Käufer seinen Vertragspflichten gegenüber dem Verkäufer nicht nach, kann diese Ermächtigung widerrufen werden. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf gehen mit ihrer Entstehung in Höhe des zu unseren Gunsten bestehenden Saldos aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer auf uns über. Die Abtretung dient der Sicherung unserer Forderung aus allen gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen. Die Abtretung erfolgt in stiller Form. Wir sind berechtigt, sie offen zu legen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt; in diesem Fall ist es dem Käufer untersagt, Forderungen einzuziehen. 

2. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 Prozent, kann der Käufer die Freigabe eines entsprechenden Teiles der Sicherheiten verlangen. 

3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren oder auf die uns abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. 

Wird die Ware vom Käufer verarbeitet, erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neu hergestellten Sache wie ein Hersteller gemäß § 950 BGB.  

Wir sind zur sofortigen Herausnahme der Warenbestände berechtigt, falls der Käufer die Zahlungen einstellt oder das Vergleichs- oder Konkursverfahren über sein Vermögen eröffnet wird. 

4. Besteht mit dem Käufer keine laufende Geschäftsverbindung, so sind wir mit dem Käufer darüber einig, dass bei einer Bestellung das Eigentum an früher einmal von uns gelieferter Ware, die der Käufer durch Zahlung erworben hat, auf uns zur Sicherung unseres Zahlungsanspruchs aus der neuen Bestellung übergeht. 

§ 9 Leistungszeit, höhere Gewalt, Rücktritt  

1. Zusicherung von Lieferterminen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. 

2. Der Verkäufer haftet ebenfalls nicht für Verzögerungen, die durch Arbeitskampfmaßnahmen in seinem Unternehmen oder durch Arbeitskämpfe im In- und Ausland verursacht werden. 

3. In anderen Fällen höherer Gewalt ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Können wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht liefern, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz durch den Verwender.  

4. Bei einfacher Fahrlässigkeit und Vertreten müssen wird lediglich in Höhe des Warenwertes und nicht für Folgeschäden gehaftet. 

§ 10 Haftung  

1. Soweit die getroffenen Vereinbarungen keine abweichenden Regelungen enthalten, sind alle Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, sonstigem Ausschluss der Leistungspflicht, Verzug, Sachmängeln, Rechtsmängeln, Verletzung von vertraglichen Pflichten, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, unerlaubter Handlung und Delikt etc.) gegen uns sowie gegen unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahr-lässig verursacht werden, für sonstige Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtung zur Lieferung einer mangelfreien Sache sowie Obhut- und Schutzpflichten, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.  

2. Unsere Haftung ist, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt.  

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeit-nehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Begrenzungen nach diesem § 11 gelten auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.  

4. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

§ 11 Datenschutz 

Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir bzw. hiermit beauftragte Dienstleister Daten des Käufers in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. 

§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 

1. Es ist deutsches Recht anzuwenden. 

2. Erfüllungsort für Warenbestellungen ist dasjenige Werk/Lager, an dem wir die bestell-te Ware an den Beförderer übergeben, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Verden. 

§ 13 Ausschluss von Käuferbedingungen 

1. Andere Vereinbarungen als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Unser Schweigen heißt Ablehnung. 

2. Stillschweigen des Käufers auf die auf unseren Auftrags- und Rechnungsformularen aufgedruckten Geschäftsbedingungen gelten als Anerkennung unserer Bedingungen.  

§ 14 Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne dieser Bedingungen aus Rechtsgründen ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die übrigen Bedingungen weiter.Â